SICHERHEIT BEIM ARBEITEN MIT ARBEITSBÜHNEN //

Tomi empfiehlt allen Bedienern von Maschinen der Höhenzugangstechnik dringend das Tragen einer persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit Absturzsicherung sowie Schutzschuhe, Schutzhelm und Warnkleidung. Auch wenn dies nur von Berufsgenossen im gewerblichen Bereich nicht für jedermann gesetzlich vorgeschrieben ist. Jede Arbeitsbühne hat einen Anschlagpunkt zum Anbringen einer Schutzausrüstung gegen Absturz.

 

Für gewerbliche Nutzer gilt, dass jährlich eine Unterweisung gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ stattzufinden hat. Die Inhalte der Unterweisung sind in Deutschland durch den BGG 966 bzw. GUV-G 966 geregelt.